Lehrlogopäde (gn*)
Lehrlogopäde (gn*)
Befristet auf ein Jahr aufgrund einer Krankheitsvertretung | In Teilzeit mit 28,8 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Schule für Logopädie | Kennziffer 10829
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine therapeutische Kompetenz in der Schule für Logopädie – am besten mit Dir!
In unserer Einrichtung wird die Qualifikation zum Logopäden (gn*) seit 2010 in dem ausbildungsintegrierten Modellstudiengang B.Sc. Therapie- und Gesundheitsmanagement – Fachrichtung Logopädie oder Physiotherapie – in Kooperation mit dem Fachbereich Gesundheit der FH Münster angeboten.
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
- Lehre in den Bereichen myofunktionelle Störungen und Lese-Rechtschreib-Störungen
- Praxisbegleitung im Bereich Kindersprache
- Mitgestaltung des Examens in diesen Bereichen
ANFORDERUNGEN:
- Berufsqualifikation Logopädie / Sprachtherapie und ein berufspädagogischer Bachelorabschluss
- Erfahrung in der Lehre
- Kommunikationsvermögen und Teamfähigkeit
- Erfahrung im Umgang mit allen Microsoft-Office-Anwendungen
WIR BIETEN:
- Abwechslungsreiche, interessante und eigenverantwortliche Aufgaben in einem kollegial zusammenarbeitenden Lehrteam und in gut ausgebauten Kooperationsstrukturen
- Umfassende und individuelle Einarbeitung
- Attraktive Vergütung nach TV-L
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Flexible Arbeitszeiten
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Jetzt bis zum 08.07.2025.
BESTE BEDINGUNGEN:
Flexibler Arbeitsalltag
Mitgestaltungsmöglichkeiten
Abwechslungsreich
Unverbindliche Hospitation
Vieles mehr ...
- Flexibler Arbeitsalltag
- Mitgestaltungsmöglichkeiten
- Abwechslungsreich
- Unverbindliche Hospitation
- Weitere Vorteile
(*gn=geschlechtsneutral)
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
www.ukm.de