Verwaltungsangestellte/r (m/w/d) für den Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit
in Vollzeit (39 Stunden/Woche) gesucht.
Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für 18 Monate.
Eine unbefristete Übernahme nach 18 Monaten ist grundsätzlich möglich.
Über uns
Die KRZN GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN). Sie unterstützt das KRZN bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben. Das KRZN gehört zu den größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands und sorgt dafür, dass mehr als 18.000 Arbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit modernster kommunaler Informationstechnik ausgestattet werden.
Wir freuen uns auf Sie!
Wir bieten
Krisensicherer
Vollzeit-Job
mit flexiblen Arbeitszeiten
Betriebliche Altersvorsorge
Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 (in Anlehnung an TVöD-V, Bereich IT)
kostenfreie Parkplätze und Lademöglichkeiten für E-Autos und E-Bikes
umfangreiches Fortbildungsangebot
Gute Einarbeitung und spannende Aufgaben
Der Job
Neben dem KRZN werden zur Zeit 46 Kundinnen und Kunden, i.d.R. kommunale Verwaltungen innerhalb des Verbandsgebietes, im Themenbereich "Datenschutz" und ebenso auch bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten betreut.
Sie werden als Verwaltungsangestellte/r (m/w/d) für den Bereich "Datenschutz und IT-Sicherheit" an unserem Standort in Kamp-Lintfort und auf Wunsch zusätzlich im Home Office eingesetzt.
Hierbei haben Sie unter anderem folgende Aufgaben:
Ihr Profil
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens zum 20.10.2024 elektronisch über unser Bewerberportal. Klicken Sie hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei Frau Matrusch,
02842 – 90 70 195.
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Der Bewerbung schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen wird bei sonst gleicher Eignung der Vorzug gegeben.